Arbeitsunfähigkeit
Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Monaten erhält die PVS Visana vom Arbeitgeber eine Mitteilung. Damit die Pensionskasse die Leistungspflicht prüfen kann, erhalten Sie einen Fragebogen mit einer Vollmacht.
Invalidität
Anspruch auf eine Invalidenrente haben Personen, die im Sinne der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) mindestens zu 40% invalid sind und bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, bei der PVS Visana versichert waren.
Die volle Invalidenrente bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters entspricht 60% des AHV-Lohnes im Vorsorgeplan 1 und den BVG-Mindestleistungen im Vorsorgeplan 2, der bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, gültig war, unter Berücksichtigung von Leistungskürzungen infolge Überversicherung.
Erlischt der Anspruch auf eine Invalidenrente infolge Wegfalls der Invalidität vor dem ordentlichen AHV-Rücktrittsalter, so hat die ehemalige versicherte Person Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung in der Höhe ihres weitergeführten Alterssparkapitals.
Noch Fragen?
Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der PVS Visana zur Verfügung.
Tel.: 031 357 92 70
E-Mail: mailbox.pvs@visana.ch