Heirat / Scheidung

Heirat / Eintragung Partnerschaft

Sie haben geheiratet? Dazu gratulieren wir Ihnen ganz herzlich.

Die PVS Visana erhält die Information über Ihre Heirat vom Arbeitgeber (sofern Sie die Heirat gemeldet haben). Nach Erhalt der Mitteilung berechnet die Pensionskasse das Alterssparkapital im Zeitpunkt der Heirat und teilt Ihnen diesen Wert mit, der auch auf Ihrem persönlichen Versicherungsausweis festgehalten ist.

Scheidung

Die Scheidung einer Ehe bzw. die gerichtliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG) kann Auswirkungen auf die Höhe der zukünftigen Leistungen der beruflichen Vorsorge haben.

Die von beiden Ehepartnern während der Ehedauer bei Einrichtungen der beruflichen Vorsorge erworbenen Guthaben werden bei der Scheidung grundsätzlich hälftig geteilt. Wenn ein oder beide Ehepartner bereits eine Altersrente bzw. eine Invalidenrente bezieht, entscheidet das Gericht nach Ermessen über die Teilung der Rente.

Nach der Scheidungseinleitung kann eine Berechnungsanfrage bei der Pensionskasse angefordert werden.

Mittels Gerichtsurteil erfolgt die Instruktion zur Teilung des Alterssparkapitals an die PVS Visana.

Noch Fragen?

Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der PVS Visana zur Verfügung.

Tel.: 031 357 92 70

E-Mail: mailbox.pvs@visana.ch