Eintritt

Herzlich Willkommen bei der Personalvorsorgestiftung Visana. Erfahren Sie hier alles Wissenswertes zu Ihrem Eintritt.

Alle AHV-pflichtigen Mitarbeitenden ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag für die Risiken Invalidität und Tod versichert. Ab dem 1. Januar nach ihrem 24. Geburtstag sind Sie zusätzlich für Altersleistungen. Die Eintrittsschwelle für die obligatorische Versicherung nach BVG liegt bei einem Jahreslohn von über CHF 22'680.

Nach Eintritt beim Arbeitgeber übermittelt er die Versichertendaten elektronisch an die Pensionskasse. Anschliessend erhalten Sie Ihren persönlichen Vorosorgeausweis mit allen relevanten Informationen zu Ihrem Vorsorgeverhältnis.

Zwei Versichertenkategorien

Die PVS Visana unterscheidet zwischen zwei Vorsorgeplänen:

  • Vorsorgeplan 1 für versicherte Personen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag
  • Vorsorgeplan 2 für versicherte Personen mit einem befristeten Arbeitsvertrag, sofern dieser länger als 3 Monate dauert.

Koordinationsabzug Vorsorgeplan 1

Vom AHV-Jahreslohn wird ein Koordinationsabzug von 30% des Jahreslohnes, maximal CHF 26'460 multipliziert mit dem Beschäftigungsgrad, abgezogen. Der verbleibende Betrag entspricht dem versicherten Lohn, auf dem die Beiträge basieren.

Aufnahme in den Vorsorgeplan 1

Die Aufnahme erfolgt in den Standard-Plan. Mit Ihrem Eintritt in die PVS Visana haben Sie die Möglichkeit, freiwillig in den Plus- oder Extraplan zu wechseln und so Ihre persönlichen Sparbeiträge zu erhöhen.

Koordinationsabzug Vorsorgeplan 2 (BVG-Plan)

Vom AHV-Jahreslohn (maximal CHF 90'720) wird ein fixer Koordinationsabzug von CHF 26'460 abgezogen. Der verbleibende Betrag entspricht dem versicherten Lohn, auf dem die Beiträge basieren.

Noch Fragen?

Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der PVS Visana zur Verfügung.

Tel.: 031 357 92 70

E-Mail: mailbox.pvs@visana.ch