Unter gewissen Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse zu tätigen:
- um das Alterskapital zu erhöhen;
- um die vorzeitige Pensionierung zu finanzieren;
- um eine Überbrückungsrente zu finanzieren
- um bei Scheidungsauszahlung, den Fehlbetrag auszugleichen
Ist ein Einkauf in die Pensionskasse sinnvoll?
Ob sich ein Einkauf lohnt oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Einkäufe in die Pensionskasse lohnen sich umso mehr, je höher das Einkommen ist und je schneller das Kapital wieder bezogen wird. Die höchste Rendite wird mit einem Einkauf in den letzten Jahren vor der Pensionierung erzielt.
- Gestaffelte Einkäufe sind sinnvoller, als grössere Summen einzuzahlen. Die Steuerprogression kann damit gebrochen werden, was über die Jahre einen grösseren Steuereffekt auslöst.
- Planen Sie einen teilweisen oder vollen Alterskapitalbezug bei Pensionierung, so dürfen Sie bis drei Jahre vor der geplanten Pensionierung keine Einkäufe mehr tätigen. Für den vollständigen Rentenbezug gelten keine Fristen.
- Der Einkauf ist in der Regel mittel- bis langfristig gebunden.
- Sorgfältig ist der Einkauf bei einer Pensionskasse in Unterdeckung zu prüfen, da je nach Ausgangslage das Risiko einer Sanierungsmassnahme auch den Einkauf betreffen kann.
Welche Vorteile bringt ein Einkauf in die berufliche Vorsorge?
- Der Einkauf ist zu 100% steuerlich abzugsfähig. Dadurch vermindert sich das steuerbare Einkommen
- Nebst der Steuerersparnis erhöht ein Einkauf Ihr Alterskapital und die damit verbundenen Altersleistungen
- die getätigten Einkaufssummen sind bei Austritt aus der Pensionskasse in Ihrer Austrittsleistung enthalten
- die getätigten Einkaufssummen bei der PVS Visana (ohne Zinsen) werden in einem Todesfall als Todesfallkapital ausbezahlt
- der Stiftungsrat legt die Verzinsung des Alterskapitals fest. Üblicherweise entspricht die Verzinsung dem vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz.
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Einkauf tätigen will?
- Einkäufe infolge Scheidungsbezug können ohne Ausfüllen des Formulars auf unsere Bankverbindung bei der Berner Kantonalbank, 3001 Bern, IBAN Nr. CH66 0079 0042 3672 7367 0 getätigt werden.
- für alle anderen Einkäufe finden Sie das Antragsformular unter Informationen. Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag der Personalvorsorgestiftung Visana zu
- nach einer positiven Prüfung des Antrags erhalten Sie den Einzahlungsschein zur Überweisung der Einkaufssumme.
- sobald Sie den Einkauf getätigt haben, erhalten Sie von uns den aktuellen Vorsorgeausweis sowie die Bescheinigung für die Steuerverwaltung.
Planen Sie Ihren Einkauf in der aktuellen Steuerperiode, so empfehlen wir Ihnen den Einkauf frühzeitig zu planen und Überweisungen bis spätestens Mitte Dezember vorzunehmen.
Noch Fragen?
Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der PVS Visana zur Verfügung.
Tel.: 031 357 92 70
E-Mail: mailbox.pvs@visana.ch