Wohneigentumsförderung

Wer sich den Traum eines Eigenheims verwirklichen will, kann für dessen Finanzierung auch die angesparten Gelder aus der beruflichen Vorsorge verwenden. Die Finanzierung ist vorgängig mit Ihrem Finanzinstitut zu lösen.

Ein Vorbezug oder eine Verpfändung der angesparten Vorsorgegelder ist möglich – ganz oder teilweise – für folgende Zwecke im Eigenbedarf:

  • den Erwerb und die Erstellung von selbst bewohntem Wohneigentum
  • wertvermehrende Investitionen in selbst bewohntes Wohneigentum
  • die Amortisation einer Hypothek
  • den Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften oder von ähnlichen Beteiligungen. 

Bis zum 50. Lebensjahr kann maximal der Betrag der aktuellen Austrittsleistung bezogen oder verpfändet werden. Ab dem 50. Geburtstag ist der Vorbezug oder die Verpfändung auf den Anspruch zum Zeitpunkt des 50. Altersjahres oder auf die Hälfte der aktuellen Austrittsleistung beschränkt – der jeweils höhere Betrag gilt.

Detaillierte Informationen zum Vorbezug und zur Verpfändung finden Sie im Reglement Wohneigentumsförderung (WEF), den Merkblättern sowie im Antragsformular für den Vorbezug/Verpfändung.

Noch Fragen?

Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der PVS Visana zur Verfügung.

Tel.: 031 357 92 70

E-Mail: mailbox.pvs@visana.ch