Die Freizügigkeitsleistung besteht aus Ihren eigenen Beiträgen, denjenigen des Arbeitgebers, den Zinsen, allfälligen Einkäufen und Einlagen aufgrund eines Scheidungsurteils. Sie vermindert sich bei einem Vorbezug für Wohneigentum, bei Barauszahlung oder bei Auszahlung infolge Scheidung.
Nach den gesetzlichen Grundlagen sind sämtliche Vorsorgeleistungen aus der beruflichen Vorsorge an die PVS Visana zu überweisen, darunter fallen auch Guthaben aus früheren Vorsorgeverhältnissen, die auf Freizügigkeitskonten bzw. –policen platziert sind.
Zur Überweisung von Freizügigkeitsguthaben verwenden Sie bitte unsere Bankverbindung bei der Berner Kantonalbank, 3001 Bern, IBAN Nr. CH66 0079 0042 3672 7367 0.
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Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der PVS Visana zur Verfügung.
Tel.: 031 357 92 70
E-Mail: mailbox.pvs@visana.ch