Vorzeitige Pensionierung
Zwischen dem vollendeten 58. und 70. Altersjahr kann sich die versicherte Person bei der PVS Visana teilweise oder ganz pensionieren lassen.
Kapitalbezug
Wünschen Sie das Alterssparkapital in einem Gesamt- oder Teilbetrag zu beziehen, senden Sie bitte das Formular „Kapitaloption“ bis spätestens 3 Monate vor Ihrer Pensionierung an die PVS Visana, Weltpoststrasse 19, 3000 Bern 16.
Der Entscheid ist unwiderruflich.
Weitergehende Informationen finden Sie im Vorsorgereglement unter Artikel 19.
Rentenbezug
Die HR-Abteilung des Arbeitgebers informiert uns über Ihre Pensionierung. Gerne bestätigen wir Ihnen ungefähr einen Monat vor Ihrer Pensionierung die Altersleistungen.
Die voraussichtliche Altersrente / -kapital entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Versicherungsausweis oder lassen Sie sich die voraussichtlichen Pensionierungsleistungen durch das Team der PVS Visana berechnen.
Überbrückungsrente
Wenn Sie vor dem ordentlichen Referenzalter in Pension gehen, können Sie eine Überbrückungsrente beantragen. Diese ist befristet, bis Sie das ordentliche Referenzalter erreichen. Die Höhe der Überbrückungsrente ist wählbar, sie entspricht aber im Maximum der vollen maximalen AHV-Rente.
Die versicherte Person finanziert die Überbrückungsrente entweder über eine lebenslängliche Kürzung der Altersleistungen oder mittels vorgängig geleisteten Einkäufen.
Weitergehende Informationen finden Sie im Vorsorgereglement unter Art. 21.
AHV-Rente aus der ersten Säule
Die AHV-Altersrente gelangt nicht automatisch zur Auszahlung. Bitte reichen Sie spätestens 3 Monate vor Ihrer Pensionierung die Unterlagen zum Bezug der AHV-Altersrente bei der AHV-Ausgleichskasse ein.
- Das Anmeldeformular finden Sie unter 3.01 - Altersrenten der AHV
- Für die Visana Mitarbeitenden ist die Ausgleichskasse Berner Arbeitgeber (AKBA), Murtenstrasse 137a, 3008 Bern, Tel. 031 390 23 23, info@akba.ch zuständig
- Wohnen Sie im Ausland? So ist die Schweizerische Ausgleichskasse SAK, Avenue Edmond-Vaucher 18, Postfach 3100, 1211 Genève 2, Tel. 058 461 91 11 Ihre Ansprechpartnerin
- Bezieht Ihr Ehepartner bereits eine AHV-Altersrente ist die entsprechende Ausgleichskasse Ihre Ansprechpartnerin
Formulare
Noch Fragen?
Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der PVS Visana zur Verfügung.
Tel.: 031 357 92 70
E-Mail: mailbox.pvs@visana.ch